Seit der Gründung einer ersten Rechtsanwaltskanzlei im Jahr 1976 widme ich mich vorwiegend dem Familien- und Strafrecht. Im Bereich des Strafrechts übernahm ich Vertretungen vor vielen Gerichten in Deutschland, die von der „einfachen“ Bußgeldsache bis zum Mordprozess reichten. Spektakuläre Verfahren wie die sogenannte „Rentnergang vom Chiemsee“ oder die Verteidigung eines der größten Waffenhändler der Welt fanden immense Resonanz in der regionalen und überregionalen Medienlandschaft und konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Auch in Österreich verteidigte ich in zahlreichen großen Strafverfahren; darunter waren Schwurgerichts-und umfangreiche Schöffengerichtsverfahren. Große Aufmerksamkeit erregte auch meine Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Die positive Entscheidung des Gerichts hatte Auswirkungen auf die Gesetzgebung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Im Bereich des Familienrechts profitieren Mandanten nicht zuletzt auch von der langjährigen Praxis und Erfahrung, die ich in Deutschland und Österreich bei zahlreichen Scheidungsverfahren gesammelt habe. Besonders im Hinblick auf die Fragen des Zugewinnausgleichs, des Kindschaftsrechts und Unterhaltsrechts lege ich großen Wert darauf, eine außergerichtliche Vereinbarung zwischen den Eheleuten herbeizuführen, um kostspielige prozessuale Verfahren zu vermeiden. Wenn es jedoch trotz aller Bemühungen zu keiner einvernehmlichen Einigung kommt, setze ich auch konsequent und mit allem Nachdruck die Ansprüche meiner Mandanten gerichtlich durch.
Ich stelle Rechtsreferendare ein, die über mich einen Einblick in die anwaltschaftliche Tätigkeit bekommen. Gemeinsame Terminwahrnehmungen werden Inhalt der Ausbildung sein, sowie der Entwurf von Klagen und Schriftsätzen. Auch erste Einblicke in das österreichische Recht sind vorgesehen.